Mitsegeln

Törnbedingungen

Mytilus e.V. stellt Jugendgruppen für ihre jugendpflegerischen und -erzieherischen Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich sowie für die Bildungsarbeit das 14,12 m lange Schiff MYTILUS zur Verfügung. Das Schiff verfügt über Platz für 12 Personen inkl. Stammcrew. Die Stammcrew ist bestrebt, den Teilnehmenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Segelns und der Seemannschaft zu vermitteln. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten bereit sind, sich aktiv an allen Arbeiten an Bord zu beteiligen.

  1. Teilnehmende sollten mindestens 14 Jahre alt sein, gesundheitlich nicht beeinträchtigt sein und schwimmen können. Sollte dies nicht gewährleistet sein, sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen vorab mit dem Verein bzw. der Stammcrew abzusprechen und zu treffen. Eine vollständige Teilnehmendenliste ist mit der Anmeldung – spätestens aber drei Monate vor Törnbeginn – an den Verein zu schicken. Alter und Qualifikation der Teilnehmenden sowie Erfahrung und Größe der Gruppe müssen auf einen Segeltörn ausgerichtet sein.
  2. Die Stammcrew (Skipper/in, Bootsleute bzw. Wachführer/in) wird vom Verein gestellt und handelt in dessen Auftrag. Sie besteht je nach Rahmenbedingungen des Törns und Qualifikation der Gruppe in der Regel aus drei Personen, die dem Verein angehören und ehrenamtlich arbeiten.
  3. Die Kostenbeteiligung dient dem Unterhalt des Schiffes und wird vom Verein festgelegt. Sie beträgt unabhängig von der Teilnehmendenzahl pro Gruppe in Euro:
  4. Kostenbeteiligung (Preise pro Gruppe)

    Zeitraum / Alter (*) unter 18 J. 18–25 J. über 25 J.
    Woche (Sa.-Sa.): 800,- Euro 1.300,- Euro 1.500,- Euro
    Kurzwoche (Mo.-Fr.): 535,- Euro 825,- Euro 1.000,- Euro
    Wochenende (Fr.-Abend bis So.-Abend): 320,- Euro 500,- Euro 600,- Euro
    Einzeltag: 160,- Euro 250,- Euro 300,- Euro
    *) bezogen auf: mehr als die Hälfte der Teilnehmenden

    In den Kosten sind enthalten:

    a. Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung bei einer Selbstbeteiligung der Gruppe in Höhe von 500 EUR, sofern die Schäden auf grobes Fehlverhalten der Gruppe zurückzuführen sind,
    b. Treibstoff für den Maschinenbetrieb,
    c. Seekarten und alle notwendigen Handbücher,
    d. Sicherheitsausrüstung inkl. einer Rettungsinsel und Schwimmwesten in den üblichen Größen für 12 Personen,
    e. Unterhaltungsaufwendungen des Schiffes,
    f. Schleusen-, Kanal- und sonstige Schiffahrtsgebühren,
    g. Kosten für Frisch- und Schmutzwasser, sowie Gas.

    Nicht in den Kosten enthalten sind:

    h. Hafen-, Abfallgebühren und Strom während des Törns,
    i. Unfallversicherung und personen- oder gruppengebundene Haftpflichtversicherung,
    j. Ersatz für kleinere Schäden oder Verluste, soweit sie nicht durch die Bootskaskoversicherung abgedeckt sind, insbesondere bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
    k. Verpflegungskosten (inklusive der Stammcrew).

  5. Nach Erhalt der Törnbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR auf das folgende Konto zu überweisen, der Restbetrag der Kostenbeteiligung spätestens drei Monate vor Törnbeginn:
    Mytilus e.V., IBAN DE43200100200007104209, BIC PBNKDEFF, Postbank Hamburg
  6. Die Gruppe übernimmt eigenverantwortlich die Organisation und Kosten für An- und Abreise. Der Verein und die Stammcrew sind bemüht, die Absprachen zu Einstiegs- und Ausstiegshäfen einzuhalten. In Abhängigkeit u.a. vom Wetter sind jedoch kurzfristige Änderungen vorbehalten.
  7. Die Gruppe kann jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Fahrt zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis drei Monate vor Antritt der Fahrt wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt wird die Anzahlung einbehalten. Soweit keine geeignete Ersatzgruppe gestellt oder vom Verein gefunden wurde, wird der gesamte Betrag einbehalten.
  8. Der Verein behält sich die Absage des Törns vor, wenn die Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Törnbestätigung nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Dies sind insbesondere:
    a. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffs oder der Crew,
    b. Nichterreichen der notwendigen Teilnehmemdenanzahl,
    c. hoheitliche Anordnungen,
    d. außergewöhnliche Wetterverhältnisse,
    e. andere schwerwiegende Ereignisse.
    Die geleisteten Zahlungen werden in solchen Fällen – außer bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmemdenanzahl – in voller Höhe zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche gegen den Verein sind ausgeschlossen.
  9. Der Verein sorgt für eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung des Törns unter Beachtung der üblichen Sicherheitsregeln an Bord von Segelschiffen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich an die Weisungen der Stammcrew, insbesondere hinsichtlich der Führung des Schiffes und der Sicherheit von Menschen und Schiff, dem Verhalten gegenüber anderen Schiffen und Einrichtungen und den Gepflogenheiten in Häfen zu halten. Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Teilnehmende oder die Gruppe von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Verein werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins oder von ihm beauftragter Personen wie z.B. der Stammcrew. Die Teilnehmenden sind darüber hinaus verpflichtet, das Schiff während des Törns sauber zu halten und am Törnende in Abstimmung mit der Stammcrew eine gründliche Abschlussreinigung vorzunehmen.
  10. Die Leitung der Gruppe ist für die Einhaltung der geltenden Gesundheits-, Pass- und Zollvorschriften durch die Teilnehmenden verantwortlich (d.h. alle Teilnehmende führen gültige und zum Grenzübertritt berechtigende Ausweispapiere sowie ggf. notwendige Visa mit) und trägt die aus einer eventuellen Nichtbeachtung entstehenden Folgen. Sie holt für minderjährige Teilnehmende die Zustimmung der jeweiligen Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Törn schriftlich ein. Sie hat die Aufsichtspflicht für die minderjährigen Teilnehmenden. Sie informiert sich über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Teilnehmenden (z.B. Erkrankungen, Medikamentation, Allergien) sowie den erforderlichen Impfschutz und trifft entsprechend – ggf. in Absprache mit dem Verein bzw. der Stammcrew – Vorsorge. Sie leitet die erhaltenen Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO an die Teilnehmenden weiter. Die Teilnehmenden schließen eine Privathaftpflicht- und Krankenversicherung und die Gruppe eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
  11. Für die der Jahreszeit und dem Segelgebiet angemessene persönliche Ausrüstung ist jede/r Teilnehmende selbst verantwortlich. Mitzubringen sind u.a. genügend warme Kleidung, lange Unterwäsche, Mütze, Handschuhe, Halstuch/Schal, Gummistiefel, vollständiges und festes Ölzeug (Südwester, Overall oder Hose mit Jacke, jeweils mit Kapuze), Sonnenbrille und -schutzmittel, Geschirrhandtuch, Schlafsack, Bettlaken und ggf. Kopfkissen. An Bord ist nur eingeschränkter Stauraum. Seesäcke und Taschen lassen sich besser verstauen als Rollkoffer oder sperrige Rucksäcke. Der Verein haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Dingen der Teilnehmenden wie Kleidung, Ausrüstung, Geld oder Wertsachen.